Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.