Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem Stellvertreter, einem Schatzmeister, einem Schriftführer und mindestens einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder ein Stellverteter.