Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einem Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Bei Finanzgeschäften mit einem Wert von bis zu 1.000,00 EUR wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 2.500 EUR der einstimmigen Beschlussfassung des gesamten Vorstandes bedarf.