Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, einem Vorstandsmitglied für die Belange der Jugend und bis zu sieben weiteren Vorstandsmitgliedern (Beisitzerinnen und Beisitzer). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der 1. Vorsitzende, der Kassenwart oder der 2. Vorsitzende, vertreten.