Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vorstandsmitglied für Finanzen und dem Vorstandsmitglied für Veranstaltungen.
Sie vertreten in einfacher Mehrheit.
Abhebungen vom Konto des Clubs sind nur mit Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern zulässig.