Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu zwei Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Bei Vorhandensein von zwei Vorstandsmitgliedern wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen als Vertreter Dritter abschließen.