Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder einen von ihnen gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.