Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Rechnungsführer.
Rechtsverbindlich zeichnungsberechtigt sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter einzeln und der Rechnungsführer gemeinsam mit dem Vorsitzendem oder dessen Stellvertreter.