Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten; in der Regel durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.