Der vertretungsberechtigte Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sportleiter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende.