Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Verantwortlichen für Ökologie und Umweltschutz.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden allein oder durch seinen Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.