Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Verantwortlichen für Ökologie und Umweltschutz oder weitere Fachberater.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.