Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem Zuchtwart für Hühner, dem Zuchtwart für Tauben und dem Zuchtwart für Kaninchen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende.