Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Fachberater und bis zu 2 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand in einfacher Mehrheit vertreten. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.