Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem 1. Beisitzenden und dem 2. Beisitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.