Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer, dem Schatzmeister (oder Kassenwart), dem Verantwortlichen für Sport, Technik, Ausrüstung und Sponsoring und dem Verantwortlichen für Jugend- und Nachwuchsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.