Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Vorsitzenden der Baukommission.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, wobei einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.