Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu 2 Beisitzern. Der erste und der zweite Vorsitzende haben Einzelvertretungsbefugnis, im Übrigen wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Rechtsgeschäfte ab 4000,00 € bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.