Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Verantwortlichen für Technik.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Verantwortlichen für Technik.