Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 255,65 EUR der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedarf.