Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden jeweils einzeln oder durch den Schatzmeister gemeinschaftlich mit dem Schriftführer.