| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandmitglieder gemeinschaftlich. |