Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden oder den Schatzmeister jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister sind auch allein vertretungsberechtigt.