Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 10.000,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.