Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende des Vereins.