Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Bei Ausgaben des Vereins über einen Betrag von 3.000,00 EUR je Einzelfall, für Verfügungen über Grundstücke und Rechte an Grundstücken bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.