Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und. 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem Kassenführer sowie dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den 1. oder 2. stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.