Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein bzw. durch den Schatzmeister oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.