Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der 2. stellvertrende Vorsitzende vertreten.