| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 und maximal 5 Personen und setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter), dem Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |