| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart und kann auf höchstens sieben Vorstandsmitglieder erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils einzeln, im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |