| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und zwei Stellvertreter/innen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzenden allein oder durch die zwei Stellvertreter/innen gemeinschaftlich vertreten. |