Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 1.000 EUR die Zustimmung des Beirats erforderlich ist.