| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte, deren Volumen im Einzelnen den Betrag von 10.000,00 EUR überschreitet, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ausgenommen ist die Beantragung von Fördermitteln. |