| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand setzt sich zusammen aus dem/der Vorsitzenden, mindestens zwei, maximal vier stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in sowie bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei ein Vorstandsmitglied dabei mindestens der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden sein muss. |