| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch den Kassenwart gemeinam mit dem Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 1.000,-Euro erfordern die Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. |