| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird im Rechtsverkehr gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretenden Vorsitzende. |