| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte über 50,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |