| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass es für Rechtsgeschäfte und Aufnahme von Krediten mit einem Wert von mehr als 50.000 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. |