| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften ab einem Betrag in Höhe von 15.000,00 Euro sowie bei Grundstücksgeschäften wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |