| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |