Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes gegen Dritte wird in der Weise eingeschränkt, dass zu Grundbuch- und Rechtsgeschäften über EUR 5.000,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.