| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Kassenführer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstandsvorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt. |