| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens sieben und maximal 15 Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
a) aus dem ersten Vorsitzenden,
b) aus dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden,
c) aus dem Kassenwart,
d) aus dem Revisor,
e) aus dem Schriftführer,
f) sowie aus weiteren Vorstandsmitgliedern
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der erste Vorsitzende oder der erste Stellvertreter vertreten. |