Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Präsidenten/in, Generalsekretär/in, Schatzmeister/in und jeweils einem/r bis maximal zwei Stellvertreter/in/Stellvertretern/innen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Präsidenten/in oder eine/einen seiner/ihrer Stellvertreter/innen zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.