| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |