| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 3 - 4 Mitgliedern, mindestens dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. |