| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden (zugleich SLG-Leiter), dem Geschäftsführer (zugleich stellvertretender SLG-Leiter), dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der SLG-Leiter, vertreten. |