| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem Schatzmeister/ 2. Stellvertreter, dem Schriftführer und 1 bis 2 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorsitzende und die zwei Stellvertreter vertreten jeweils allein. |