| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Der stellvertretende Vorsitzende ist nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden zur Vertretung des Vereins berechtigt. |